Satzung |
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des Schützenvereins Wöpse von 1901§ 1 Der im Jahre 1901 gegründete Verein führt den Namen "Schützenverein Wöpse von 1901" und hat seinen Sitz in Wöpse. § 2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: § 3 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. § 4 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt auf der Generalversammlung. über die Aufnahme entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. § 5 Die Mitglieder zahlen den von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag in einer Rate. Jedes Mitglied unterwirft sich ausdrücklich allen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in dem Verein und wahrt dessen Rechte. § 6 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. § 7 Mitglieder, welche mit der Zahlung des Beitrages mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand bleiben, werden in der Vereinsliste gestrichen und somit aus dem Verein ausgeschlossen. Mitglieder, die in erheblicher Weise gegen Interessen des Vereins verstoßen, können durch Mehrheitsbeschluß der Generalversammlung ausgeschlossen werden. § 8 Organe des Vereins sind der Vorstand und die Generalversammlung. Der Vorstand besteht aus 1. dem Vorsitzenden2. dem stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem Kassierer 4. dem Schriftführer Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden allein oder aber durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer oder dem Schriftführer vertreten. Der Vorstand hat die Interessen des Vereins nach bestem Gewissen und Wissen wahrzunehmen. Die Rechnungslegung des Kassierers erfolgt alljährlich in der Generalversammlung. Zur Prüfung der Rechnungen und Belege werden zwei Revisoren alljährlich gewählt. § 9 über die Vorstandssitzungen, Versammlungen und Generalversammlungen wird vom Schriftführer ein Protokoll geführt, in welches die gefaßten Beschlüsse wörtlich aufzunehmen sind. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. § 10 Mindestens einmal im Jahr hat der Vorstand eine Generalversammlung einzuberufen, zu welcher die Mitglieder mindestens 48 Stunden vorher durch eine Anzeige in der Kreiszeitung, schriftlich oder per E-Mail an die zuletzt bekannte Mitgliedsadresse eingeladen werden. Der Versammlung liegt ob
§ 11 Eine eventuelle Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung beschlossen werden, welche ausdrücklich zu diesem Zweck ordnungsmäßig einzuberufen ist. Es ist dazu weiter erforderlich, daß 3/4 der Mitglieder anwesend sind und mindestens 3/4 der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Bruchhausen-Vilsen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige sportliche Zwecke in der ehemaligen Gemeinde Wöpse zu verwenden hat. § 12 Eine änderung der Satzung kann nur erfolgen, wenn in der Einladung der Generalversammlung ausdrücklich auf diesen Tagesordnungspunkt hingewiesen worden ist. Die Satzungsänderung muß mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Generalversammlung beschlossen werden.
Wöpse, den 05. Januar 2013 |